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Behauptung: Tatsache: Eine Landplage sei er, der Biber und ein Schädling, so tönt’s an Stammtischen und in manchem Presseartikel. Aber was ist dran an dieser Behauptung? Der Biber ist als semiaquatisches Säugetier an Gewässer gebunden; er entfernt sich nur in Ausnahmefällen, z.B. für attraktive Nahrung, oder auf Reviersuche weiter vom Wasser. Ansonsten spielt sich das Biberleben in einem 20 m breiten Streifen entlang des Gewässers ab. Selbst wenn Biber alle Gewässer in Bayern besiedeln würden, gäbe es Biber nur auf ein paar Prozent der Landesfläche. Den Biber als „Landplage“ zu bezeichnen ist Ausdruck von völliger Unkenntnis der Biologie des Bibers. Und der Biber ein Schädling? Dass der Biber, wie andere Arten auch, in der Kulturlandschaft, Schäden anrichten kann, ist unbestritten. Aber ihn deswegen gleich zum Schädling abzustempeln ist mehr als übertrieben. Die größeren Biberschäden sind seltene Einzelfälle. So stellte der Bayerische Bauernverband im Sommer 2002 den Härtefonds des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. in seiner Mitgliederzeitung vor, die daraufhin eingehenden Schadensmeldungen aus der Landwirtschaft lagen bei einigen Tausende Euro- bayernweit!! Auch die Presseberichte über Biberschäden zeigen, ganz nach dem neudeutschen Motto „good news are no news, bad news are good news and rare news are the best news“, wie selten und berichtenswert Biberschäden sind. Ein Wildunfall mit einem Reh und einigen tausend Euro Schaden lockt keinen Lokalreporter aus dem Büro, der wird aus dem Polizeibericht entnommen. Für einen eigenen Bericht im Lokalteil, mit Foto muss es schon Tote und Verletzte gegeben haben. Und damit das Fernsehen kommt, müßte schon eine Wildschweinrotte einen Tankzug oder einen Schulbus in den Graben gelegt haben. Beim Biber reichen im Unterallgäu bereits einige qm Mais (Gesamtschaden ca 6 (!) Euro), um in einem mehr spaltigen Artikel mit Foto die „ausufernden Biberschäden“ darzustellen. Und wenn in Deggendorf ein Hausbesitzer über Nässeschäden im Keller klagt, weil Biber einen vorbeilaufenden Graben aufstauen, kommen Dutzende Reporter von Presse und bundesweiten Fernsehsendern, um über den Kampf des armen Hausbesitzers gegen Biber und Behörden zu berichten. Was nicht berichtet wurde, ist dass bereits der Vorbesitzer des Hauses seit über 10 Jahren Nässeprobleme hatte, der Biber aber erst seit etwa 5 Jahren im Graben siedelt, der Biber also nicht der Alleinschuldige am nassen Keller ist. Aber es ist einfacher und pressewirksamer, über Biber und Behörden zu schimpfen, als zuzugeben, dass man sich um teures Geld ein Haus mit nassem Keller hat andrehen lassen. Es ließen sich noch viele Beispiele aufführen, wie auch kleine Biberschäden in der Presse groß werden. Tatsächliche große Schäden durch Biber sind selten. So deckt der Härtefonds des Bundes Naturschutzes in Bayern e.V., aus dem Schäden in Land- und Teichwirtschaft (Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen, größere Fraßschäden oder Schäden an Fischteichen) ausgeglichen werden können mit einer jährlichen Summe von 15.000 – 20.000 Euro sicherlich nicht alles ab, Schäden an Gehölzen werden z.B. nicht ersetzt. Die Gesamtschäden durch Biber - in Bayern eine finanzielle Größenordnung von einigen Zehntausend Euro jährlich - liegen aber um Zehner-Potenzen unter dem, was andere Arten an Schäden verursachen: So zahlen allein die Kaskoversicherungen für Wildschäden im Straßenverkehr in Deutschland im Jahr 350.000.000 Euro. Umgerechnet sind das in Bayern 200.000 Euro Schadenssumme am Tag! Darin noch nicht enthalten sind die Schäden für nicht versicherte Fahrzeuge, nicht versicherte Wildarten sowie die Folgekosten von etwa 40-50 Toten und 2.500 bis 3000 Verletzten.
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