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Fischermeister a.D.'s Bibermärchen Man könnte ebensoviele Seiten schreiben wie Dr. Piwernetz, um dessen Meinung zu kommentieren; einige Beispiele sollten aber ausreichen, um die biberfachlichen Unzulänglichkeiten von Dr. Piwernetz zu belegen. Herr Dr. Piwernetz versucht in seinem Artikel in F&T 4/2000 einen Versuch der Berechnung der Biberpopulation, weil er die "offiziellen" Zahlen für zu niedrig hält. Das ist sein gutes Recht, er sollte sich dabei aber, wenn er glaubwürdig sein will, an der Biologie der Biber orientieren. Er setzt für den Biber eine Vermehrungsrate von 1,5 ein; woher er diese Zahl hat, bleibt sein Geheimnis. Seinen eigenen Zahlen folgend (Biberfamilie mit 6-8 Tieren, 2-3 Junge, 50% erreichen die Geschlechtsreife) ist - bei richtiger Anwendung der Grundrechenarten - diese Zahl nicht zu ermitteln. Unter Berücksichtigung grundlegender Tatsachen der Biberbiologie (Revierverhalten, Aufteilung in Familien mit 2 Jungtiergenerationen, Familien mit 1 Jungtiergeneration, neu begründete Paare noch ohne Junge, Einzelbiber, Mortalitätsraten von Jungtieren, Erwachsenensterblichkeit usw.) ist eine Vermehrungsrate von 1,2 bereits sehr hoch angesetzt. Daraus ergeben sich gravierenden Unterschiede. Aus 1.000 Bibern werden in einer realistischen Population in 5 Jahren ca. 2.500, Herr Dr. Piwernetz kommt mit seiner Phantasierate auf eine Phantasiepopulation von ca. 7.600 ! (Die Vermehrungsrate von 1,2 gilt nur, solange noch freie Reviere da sind; wenn alle Reviere besetzt sind, sinkt die Rate auf 1, d.h. die Population bleibt konstant). Die aktuellen Bestandsangaben des Bibermanagements hingegen stützen sich nicht auf irgendwelche obskuren Berechnungen, sondern - neben der bayernweiten Tätigkeit der Biberberater - auf flächendeckende Kartierungen in weiten Teilen Bayerns: in Unterfranken, in Mittelfranken, in Oberfranken, in mehreren Landkreisen der Oberpfalz und Niederbayerns, in den nördlichen Landkreisen Oberbayerns sowie Teilbereichen von Schwaben. Ob's jetzt im Jahr 2002 dann 6.000 Biber in 1.500 Revieren, 5.836 Biber in 1.488 Revieren, oder 6.378 Biber in 1.567 Revieren sind, darüber zu diskutieren ist müßig. Der Fehlberechnung des Dr. Piwernetz liegt wohl auch seine Unkenntnis über die tatsächliche Verbreitung des Bibers in Bayern zugrunde. Diese ist nämlich - entgegen der Darstellung des Dr. Piwernetz in F&T 11/2002 - nicht flächendeckend und massiv. Große Teile Bayerns (etwa 50 %) sind vom Biber noch gar nicht, oder nur in geringen Vorkommen besiedelt, so z.B. große Teile Unterfrankens, Oberfrankens, das nördliche Mittelfranken, das südliche Schwaben, das südliche Oberbayern und weite Teile Niederbayerns. Bezeichnend ist, dass Dr. Piwernetz (F&T 1/2003) selbst schreibt, dass der Biber in den Aischgrund, Teil seines ehemaligen mittelfränkischen Tätigkeitsbereiches, "noch kaum vorgedrungen ist". "Kaum vorgedrungen", das ist wohl kein "massives Vorkommen". Hier zeigt Dr. Piwernetz selbst, wie es um den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen bestellt ist. Weiteres Zeichen seiner Unkenntnis ist die Behauptung von Dr. Piwernetz, dass die "öffentliche Hand" für Biberschäden an Gewässern 1., 2., und 3. Ordnung aufkommt (Editorial und Artikel in F&T 5/2003). Von Seiten der "öffentlichen Hand", also von Seiten des Staats gibt es grundsätzlich keinerlei Ausgleich für Schäden durch irgendeine wildlebenden Tierart, also auch nicht für Schäden durch Biber. Hier versucht Dr. Piwernetz ganz offensichtlich Neid zu schüren: die kriegen was, und wir Teichwirte nicht. Wie sehr sich Herr Dr. Piwernetz "Tatsachen" aus seinen Fingern saugt, zeigt z.B. auch die Behauptung dass sich Unfälle durch einbrechende Biberröhren "häufen"(F&T 1/2003). Dass es zu solchen Unfällen kommt, ist seit langem bekannt, darüber, wo und wie oft dies passiert, gibt's jedoch keine Statistik, das "häufen" ist also durch nichts zu belegen. Nichtwissen zeigt auch die Behauptung des Herrn Dr. Piwernetz (F&T 5/2003), dass ein eingeschriebener Verein bzw. dessen Geschäftsführer für die Vergabe von Fördermitteln aus einem Naturschutzfonds entscheidet. Für die Vergabe von Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds entscheiden der Stiftungsrat und der Vorstand. Bei dem Sonderfonds, den Herr Dr. Piwernetz offensichtlich meint, handelt es sich um den Härtefonds des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) für den Ausgleich von Biberschäden. Nachdem dieser Fonds zu 100% aus Mitteln des BN finanziert wird, ist es wohl das normalste der Welt, dass auch der BN bzw. dessen damit beauftragter Mitarbeiter über die Vergabe ihrer eigenen Mittel entscheiden. Was die Unterstellung einer gewissen Willkürlichkeit angeht, da sollte Herr Dr. Piwernetz dann doch nicht von sich auf andere schließen. Die Forderung des Dr. Piwernetz (F&T 1/2002), Biber in Problembereichen abfangen zu können, klingt beeindruckend, zeigt jedoch, dass er noch auf dem Kenntnisstand des letzten Jahrtausends ist: der Fang von Biber in Problembereichen (zu denen z.B. auch erhebliche Beeinträchtigungen in der Teichwirtschaft gehören) ist seit Jahren Praxis (aktueller Stand 692 gefangene Biber). Völliger Unsinn ist die Behauptung, dass der Fang und Transport eines Bibers in Donauländer je Exemplar 5.000 - 10.000 Euro oder mehr kosten soll (F&T 5/2003). Die tatsächlichen Kosten liegen dagegen bei 85 bis 200 EUR pro transportiertem Biber - je nach Empfängerland und damit Zeit- und Fahrtaufwand (dazu kommen noch einige Euros für das Hältern und Füttern der Tiere in der Zeit zwischen Fang und Export). Diese Aufwendungen wurden und werden dabei von verschiedenen Quellen getragen: von den beiden bayerischen Bibermanagern privat (grosser Teil), vom WWF Österreich, von der kroatischen Forstverwaltung, von belgischen Naturschutzorganisationen, vom Bayerischen Naturschutzfonds und vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. Es handelt sich also weniger um eine teure Spielerei zu Lasten des Steuerzahlers als vielmehr eine Dokumentation unbegrenzter Piwernetz' scher Unkenntnis. Letztendlich werfen die phantasievollen Ausführungen des Fischereifachberater a.D. Dr. Piwernetz ein erschreckendes Bild nicht nur auf ihn selbst (was ja noch ginge), sondern können auch auf die Fischerei- und Teichwirtschaft insgesamt zurückfallen. Wie's gehen kann, zeigt z.B. die Oberpfalz. Hier wurden in Zusammenarbeit von Regierung, Teichwirten und Bibermanagement konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet und Geld für die Finanzierung aufgetrieben. Das einzige was es dafür nicht gebraucht hat, waren Fischereifachberater a.D. Gerhard Schwab und Markus Schmidbauer
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